Erste deutsche Städte schalten 20.000 Euro Zuschuss für Bürger frei

Ein Mann hält ein Portemonnaie mit Euroscheinen in Händen und sortiert seine Scheine ein. Er trägt ein blaues Hemd und steht an einem Geldautomaten. Nun soll es in drei deutschen Städten 20.000 Euro Zuschuss geben.
Symbolbild © istockphoto/martin-dm
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Es hört sich unglaublich an, ist aber wahr: Erste deutsche Städte schalten einen Zuschuss von 20.000 Euro für ihre Bürger frei. Es gibt jedoch einige Bedingungen, die man erfüllen muss.

Gerade in der heutigen Zeit, in der man jeden Cent zweimal umdrehen muss, freut man sich, wenn man Geld bekommt. Und wenn es vom Staat kommt, umso besser. Nun gibt es tatsächlich erste deutsche Städte, die einen Zuschuss von 20.000 Euro für ihre Bürger freischalten.

Unterschiedliche Startchancen für verschiedene Gruppen

Ein immer wiederkehrendes Thema in der Politik, das viele Menschen bewegt, ist die Chancengleichheit. Generell kann man die Tendenz erkennen, dass Menschen, die von Geburt an über ein bestimmtes Startkapital verfügen, bessere Chancen im Leben haben als andere. Sie bekommen von Anfang an nicht nur eine bessere Schulbildung. So stellte eine Studie beispielsweise fest, dass solche Kinder öfter einen hoch bezahlten Job bekommen als solche, die in sogenannten bildungsfernen Schichten aufwachsen. Nach der Ausbildung haben die Kinder wohlhabender Eltern dann auch die Möglichkeit, sich einen Berufswunsch zu erfüllen, und können das notwendige Geld investieren. Haben die Eltern kein Geld oder nur wenig zur Verfügung, entfallen diese Chancen.

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20.000 Euro als Zuschuss sollen Leben verändern

Die Stiftung „Ein Erbe für Jeden“ hat sich dieser Ungleichheit angenommen und will jedem ein sogenanntes Grunderbe von 20.000 Euro zukommen lassen. Dazu werden bis zum 7. Juli dieses Jahres unter allen Städten Deutschlands drei ausgelost, die an der Aktion teilnehmen. In einem zweiten Schritt können alle Bürger, die in den drei ausgelosten Städten leben, an der Verlosung um die 20.000 Euro teilnehmen. Konkret bedeutet dies, dass genau ein Bürger pro Ort dieses Grunderbe bekommt.

Eine weitere Bedingung, um an der Verlosung teilnehmen zu können, ist das Geburtsjahr. Man muss dreißig Jahre alt sein, also 1994 geboren worden sein, und man muss persönlich vor Ort erscheinen. Wer sich anmelden will, kann online ein Formular und einen Rahmenvertrag unterschreiben. Zudem muss man sich bereit erklären, einmal im Jahr ein Interview zu geben. Außerdem darf man das Geld nicht ausgeben, sondern muss es zunächst für drei Jahre anlegen. In was, darf der Grunderbe-Empfänger selbst entscheiden.