Das ist Pflicht: Autofahrer müssen dieses Dokument mitführen

Ein Mann zeigt seinen Führerschein vor und seine Zulassungsbescheinigung vor. Wahrscheinlich befindet er sich in einer Polizeikontrolle. Er reicht seine Dokumente aus dem Fahrerfenster. Zu sehen ist seine Hand mit den Dokumenten im Seitenspiegel.
Symbolbild © istockphoto/Stadtratte

Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte diese Pflicht besser kennen. Denn man muss folgendes Dokument mit sich führen. Andernfalls kann es im Ernstfall auch sehr unangenehm werden.

Wer regelmäßig mit dem Auto unterwegs ist und seinen Führerschein schon viele Jahre hat, glaubt alle Regeln der Straßenverkehrsordnung zu kennen. Doch genau dies könnte sich als fataler Fehler herausstellen. Denn tatsächlich ist es Pflicht, dass Autofahrer folgendes Dokument mitführen.

Das folgende Dokument, was man mitführen muss, ist der internationale Führerschein. Um genau zu sein, betrifft dies vor allem Fahrten ins nichteuropäische Ausland, aber auch in einige Länder innerhalb Europas. Dazu zählen zum Beispiel die Republik Moldau, Albanien oder auch Russland. Bei einer Fahrt in andere EU-Mitgliedstaaten benötigt man grundsätzlich keinen zusätzlichen internationalen Führerschein.

In anderen nichteuropäischen Ländern und auf anderen Kontinenten ist der internationale Führerschein allerdings Pflicht. Auch wer vorhat, innerhalb der USA mit dem Auto zu fahren, muss daran denken, das Zusatzdokument mitzuführen. In Nordamerika wird der deutsche Führerschein geduldet und der internationale Führerschein wird empfohlen. Es ist immer davon abhängig, in welchem Bundesstaat man unterwegs ist.

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Es muss auch erwähnt werden, dass auch innerhalb Europas Besitzer des alten Papierführerscheins oft noch ein Zusatzdokument benötigen, das beim Kartenführerschein entfällt.

Mit diesen Kosten muss man rechnen

Wer den internationalen Führerschein beantragen will, benötigt zuerst den deutschen Führerschein. Denn nur wer die Führerscheinprüfung nachweislich bestanden hat, kann bei der Führerscheinstelle oder im Bürgerbüro das Dokument beantragen. Die Kosten dafür belaufen sich auf 15 bis 30 Euro. In den meisten EU-Ländern wie Norwegen, der Türkei, Liechtenstein, aber auch Island muss man das Dokument nicht mitführen. Hier reicht der entsprechende deutsche Führerschein aus.

Hier sollte man sich genau informieren

Wer in Ländern außerhalb der EU Auto fahren will, sollte sich andernfalls um den internationalen Führerschein kümmern. Dieses Dokument, das man mitführen muss, gibt es in zwei verschiedenen Ausführungen. Ein Muster nach dem Abkommen von 1926 behält ein Jahr lang seine Gültigkeit, der internationale Führerschein aus dem Modell des 1968er Straßenverkehrsabkommens ist drei Jahre lang gültig.

Am besten informiert man sich bereits vor Reiseantritt, welches Dokument man im Auto mitführen muss.