Bußgeld bis zu 10.000 Euro – neues Gegenstandsverbot in Autos

Ein langer schwarzer Wagen von Mercedes steht mit geöffnetem Kofferraum in der Natur. Das Auto befindet sich auf einem Sandweg oder Waldstraße. Es ist eine trockene Gegend, im Hintergrund vereinzelt Bäume, sonst staubiges braunes Gras.
Symbolbild © istockphoto/OksanaRadchenko

Wer sich nicht an folgendes Gegenstandsverbot hält, kann sich auf ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro gefasst machen. Besser ist es also, wenn man die Rechtslage kennt.

Autofahrer sollten jetzt aufhorchen. Denn selten war eine Strafe dermaßen teuer. Wenn man dieses Gegenstandsverbot bricht, riskiert man ein Bußgeld in einer Höhe von 10.000 Euro.

Drakonische Strafen für ahnungslose Autofahrer

Im Straßenverkehr kann man schon mal die Nerven verlieren. Dennoch ist es wichtig, immer ruhig und besonnen zu handeln. Und das nicht nur deshalb, weil impulsive Handlungen am Steuer ganz besonders gefährlich sind, sondern auch, weil man beispielsweise für bestimmte Beleidigungen Strafen bis zu 1.500 Euro zahlen muss. Bei dem vorliegenden Gegenstandsverbot droht Autofahrern allerdings ein Bußgeld von sage und schreibe 10.000 Euro. Und jeder könnte das Objekt ab und zu bei sich haben – vor allem, wenn man Koch oder Jäger ist.

Es mag sein, dass die genannte Berufsgruppe den Gegenstand für die tägliche Arbeit braucht. Im Fahrzeug gelten allerdings strengste Vorschriften, die einen finanziell ruinieren können, wenn man an den falschen Beamten gerät. Ein Taschenmesser oder eines, dessen Klinge weniger als 12 Zentimeter misst, ist in den meisten Fällen kein Problem. Doch Einhandmesser – also solche, die sich mit nur einer Hand öffnen lassen – oder oder solche mit einer Klingenlänge von über 12 Zentimetern sind in Autos untersagt. An das Gegenstandsverbot müssen sich auch Profis halten, wenn sie das 10.000-Euro-Bußgeld vermeiden möchten.

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Auch die berufliche Nutzung schützt nicht vor dem horrenden Bußgeld

Bestimmte Messer sind generell verboten. Diese dürfen weder besessen noch transportiert werden. Dazu zählen beispielsweise Butterflymesser oder Springmesser mit einer Klingenlänge von über 8,5 Zentimetern. Und wenn man nun für seine Arbeit doch einmal ein feststehendes Messer mit einer längeren Klinge benötigt und es dafür transportieren muss? Das Wichtigste an dem Gegenstandsverbot ist, dass man das gefährliche Messer in einem geschlossenen Behälter aufbewahren muss, wenn man sich die 10.000 Euro Bußgeld sparen möchte. Ein Koffer könnte dafür geeignet sein. Das Handschuhfach ist es aber nicht. Solange der Gegenstand griffbereit ist, übertritt man das Gesetz. Wer besagtes Objekt aber nicht für einen begründeten Zweck benötigt, lässt es ganz einfach zu Hause.