Ab sofort sind diese KFZ-Kennzeichen in Deutschland verboten

Eine Nahaufnahme eines Autokennzeichens
Symbolbild © imago/Bihlmayerfotografie

Bei KFZ-Kennzeichen sollte man in Deutschland aufpassen, denn einige von ihnen sind tatsächlich verboten. Darunter fallen zum Beispiel verfassungswidrige Symbole oder nicht zugelassene Zahlen-Buchstaben-Kombinationen. Folgendes solltet ihr als Autofahrer wissen, um keine Strafen zu riskieren.

In Deutschland sind nicht alle Buchstaben- und Zahlenkombinationen auf Kennzeichen erlaubt. Ein paar gängige Kombinationen, die verboten sind, kennt jeder, doch es gibt noch mehr. Besonders alle Kombinationen, die auf den Nationalsozialismus hinweisen könnten, sind nicht erlaubt und werden in der Regel auch gar nicht ausgestellt. Doch welche KFZ-Kennzeichen genau sind in Deutschland verboten und warum eigentlich?

Warum bestimmte Kennzeichen verboten sind

Die Regelungen für Kennzeichen in Deutschland basieren auf der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), die sicherstellen soll, dass Nummernschilder keine verfassungsfeindlichen oder anstößigen Inhalte tragen. Insbesondere Verbindungen zur NS-Zeit sind streng untersagt, um historische Traumata nicht zu verherrlichen oder zu verharmlosen.

Die Verbotsschilderung ist jedoch nicht einheitlich über das gesamte Bundesgebiet verteilt. Während einige Buchstaben- und Zahlenkombinationen wie „SS“ oder „NS“ deutschlandweit tabu sind, gibt es auch regionale Unterschiede. So sind in Berlin, aber nicht nur dort, bestimmte Kombinationen wie „KZ“, „HJ“, „SA“ oder „SS“ aufgrund ihrer Verbindung zum Nationalsozialismus verboten. Grundsätzlich werden Kennzeichen, die auf Begriffe wie „Heil Hitler“, die Hitlerjugend oder Konzentrationslager verweisen, nicht ausgestellt.

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Tabu-Zahlen und neue Verbote

Neben Buchstaben sind auch bestimmte Zahlenkombinationen auf Kennzeichen verboten, vor allem solche mit Bezug zur NS-Zeit. Zahlen wie „88“ oder „14“ könnten neonazistische Symbole repräsentieren und sind deshalb untersagt. Die Zahl 14 steht für eine berüchtigte Neonazi-Parole aus den USA. Ähnlich problematisch sind 18 und 28, da sie als Abkürzungen für verbotene rechtsextreme Netzwerke gelten.

In diesem Zusammenhang haben verschiedene Landkreise in Deutschland aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine zusätzliche Verbote eingeführt. Im Fokus steht dabei der Buchstabe „Z“ den man nur zu häufig in der Berichterstattung gesehen hat. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass keine Kennzeichen Symbole tragen, die mit dem aktuellen Konflikt in Verbindung gebracht werden könnten, um potenzielle Spannungen zu vermeiden.